ADR-Rosenprüfung - Beurteilung des Gartenwertes von Rosenneuheiten

Dr. Burkhard Spellerberg im Rosensichtungsgarten des Bundessortenamtes in Hannover während des Kasseler Rundgesprächs 2015

Am Samstag, dem 3. März 2019, hatten die Rosenfreunde Dortmund den Referatsleiter des Bundessortenamtes Hannover, Dr. Burkhard Spellerberg, als Referenten zu Gast. Rosenfreunden ist er neben seinen vielen Arbeitsaufgaben im Bundessortenamt besonders als Koordinator der Allgemeinen Deutschen Rosenneuheitenprüfung (ADR) bekannt und als Rosenfachmann geschätzt. Nach der Begrüßung des Referenten und der Gäste las unsere Rosenfreundin Marlene Heggemann zur Einstimmung eine nette, kleine Geschichte aus dem Buch von Hartmut Brinkmann ´Der mit den Rosen spricht´.

 

In seinem Referat beschrieb Dr. Spellerberg zunächst die Motivation der Rosenzüchter in Deutschland, die wegen des wachsenden Rosensortiments in den 50er Jahren die Notwendigkeit erkannten, gezüchtete Neuheiten nach einem festen Schlüssel zu prüfen und zu beurteilen, um sie in ihrer Verwendungsqualität besser einstufen zu können. Von Rosenschulen zur Prüfung eingereichte Sorten werden heute drei Jahre lang an 11 Standorten mit Sichtungsgärten  auf Widerstandsfähigkeit und Gartenwert geprüft und bewertet. Eine Kommission aus Rosenfachleuten trifft sich am Ende des Prüfzeitraums jeweils jährlich zur Auswertung der ADR-Kandidaten.

 

Im Jahr 2018 erreichten von fast 40 eingereichten Neuheiten der Rosenschulen Delbard, König, Kordes, Meilland, Nirp, Noack, Poulsen, Schultheis, Tantau und Wänninger 6 Sorten das begehrte ADR-Qualitätszeichen aufgrund hervorragender Sorteneigenschaften. An den einreichenden Rosenschulen erkennt man die Begehrtheit dieses deutschen Zertifikats. Die ADR gilt schließlich als die härteste Rosenprüfung der Welt.

 

Im Wandel der Zeit haben sich die Züchtungsziele der Rosenschulen dem Zeitgeschmack angepasst wie beispielsweise die Serien `Bienenweide´ oder ´Parfuma-Rosen´ deutlich machen, dem trägt natürlich auch die ADR Rechnung.

Kernkriterien sind jedoch ´Winterhärte´, ´Reichblütigkeit´, ´Blütenwirkung´, ´Duft´, ´Wuchscharakter´ und vor allem ´Widerstandfähigkeit gegenüber Blattkrankheiten´ geblieben.

 

Zertifizierten Rosensorten kann das ADR-Prädikat wieder aberkannt werden, wenn ihre Leistungsfähigkeit den Kriterien nicht mehr entspricht, so wurden im Jahr 2018 31 Sorten aus der ADR-Liste gelöscht. Die Liste der Sorten mit gültigem ADR-Zertifikat beträgt zurzeit 175 Sorten (Stand: 11/18, vgl. www.adr-rose.de).

 

Auf der letzten ADR-Arbeitskreissitzung im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden-Pillnitz wurde vom BDB (Bund Deutscher Baumschulen) angemerkt, dass die Rosenneuheitenprüfung nicht verändert werden sollte, allerdings wurde beschlossen, dass das ADR-Zeichen nur noch auf 15 Jahre befristet verliehen werden soll. Danach können Rosenzüchter dieser ADR-Sorten entscheiden, ob sie eine erneute Überprüfung der Eigenschaften anstreben.

 

Bei den 11 Prüfstandorten hat sich neuerdings eine Änderung ergeben. Der Standort Zweibrücken, der seit 1972 zu wichtigen Eckpfeilern der Rosenneuheitenprüfung gezählt hat, steht zukünftig nicht mehr zur Verfügung. Dafür springt ab Herbst 2019 die Staatsschule für Gartenbau, Stuttgart-Hohenheim ein. Möglicherweise wird mit

Rostock zukünftig sogar noch  ein 12. Standort aus dem nordöstlichen Deutschland hinzukommen, womit das Spektrum der Standorte abgerundet sein wird.

 

Die Teilnehmer an der Vortragsveranstaltung dankten Dr. Spellerberg für den interessanten Vortrag mit dem dezidierten Einblick in die umfangreichen und diffizilen Arbeiten aller an der Prüfung beteiligten Mitarbeiter der Prüfstandorte sowie der Auswertungskommission. Die vorangegangene rege Diskussion gab wieder einmal zu erkennen, dass Aktualität und Interesse an ADR ungebrochen sind. Mit großem Beifall wurde Dr. Spellerberg am Spätnachmittag verabschiedet.

Detaillierte Informationen über die ADR findet der Leser auf der Webseite der ADR, so etwa über die ADR-Gesamtliste, über herausgenommene Sorten, über das ADR-Boniturblatt, über die ADR-Sichtungsgärten oder zur Chronik der ADR. Außerdem enthält die Webseite schöne Kurzfilmstreifen über die ADR-Prüfung oder über die Rosenzüchtung bekannter Deutscher Rosenschulen.

www.adr-rose.de

 

Videostreifen über das Boniturverfahren am Beispiel des Prüfgartens Veitshöchheim

https://www.youtube.com/watch?v=e86tfpgHf9w

 

Text:            Ulrich Perpeet

Bilder:          Ulrich Perpeet (Pe) sowie Bildkopien (Sp; Pe) vom Vortrag mit freundlicher Genehmigung des Referenten

 

Pe, 03/19